2019
Eilmeldung: Ein zeitlicher Aufschub für Unternehmen mit elektronischen Registrierkassen bzw. Kassensystemen
Der Dipl. Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf schrieb folgendes zu dieser Eilmeldung:
Bund und Länderfinanzverwaltungen haben auf der Referatsleitersitzung
eine Nichtaufgriffsregelung hinsichtlich der Implementierung von
technischen Sicherheitseinrichtungen bei elektronischen Kassen
(systemen) bis zum 30. September 2020 beschlossen.
Unternehmen mit elektronischen Registrierkassen bzw. Kassensystemen
wurden mit dem sog. Kassengesetz verpflichtet, diese ab dem 1.1.2020
mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (tSE)
auszurüsten.
Da zurzeit jedoch noch keine zertifizierten Sicherheitslösungen am Markt
erhältlich sind und voraussichtlich erst im Oktober 2019 die ersten –
vorläufig zertifizierten – tSEs verfügbar sein werden, ist absehbar, dass
eine flächendeckende Ausstattung aller geschätzt 2,1 Millionen Kassen in
Deutschland bis zu diesem Stichtag 1.1.2020 nicht mehr möglich ist.
Der DIHK hatte mehrfach gegenüber Politik, dem BMF und den
Finanzverwaltungen der Länder auf dieses Problem hingewiesen und
eine rasche und sachgerechte Lösung für unsere Unternehmen
angemahnt. Unterstützt wurde dieses Vorgehen durch eine koordinierte
bundesweite Ansprache der Industrie- und Handelskammern gegenüber
ihren Landesfinanzministerien.
Das Bundesministerium der Finanzen hatte bereits im Juli 2019
gegenüber dem DIHK erklärt, eine zeitlich befristete
Nichtaufgriffsregelung mit den Ländern zu vereinbaren.
Auf der aktuellen Bund-Länder-Arbeitsgruppensitzung (25./26.
September 2019) wurde nunmehr eine entsprechende
Nichtaufgriffsregelung mit Wirkung bis zum 30. September 2020
beschlossen.
Zugleich wurde vereinbart, dass entsprechende Meldungen der
Unternehmen erst bei Verfügbarkeit eines elektronischen
Meldeverfahrens durch die Finanzverwaltungen erfolgen müssen. Hierzu
wird zeitnah ein entsprechendes BMF-Schreiben veröffentlicht werden.
Hinweis: Mit einer derartigen Nichtbeanstandungsregelung kann dem
Umstand Rechnung getragen werden, dass eine flächendeckende
Ausstattung der Kassen nicht mehr fristgerecht möglich ist. Unternehmen
bekommen nunmehr ausreichend Zeit, die für ihre Kassensysteme
passenden Sicherheitseinrichtungen auszuwählen und zu
implementieren. Jedoch dürfen die Maßnahmen nicht auf die lange Bank
geschoben werden, vielmehr sollten die Betriebe rasch auf ihre
Kassenhersteller zugehen, um gemeinsam passgenaue
Sicherheitslösungen finden. Hierzu empfiehlt es sich, einen Zeitplan für
die Umstellung zu erstellen und die vorgenommenen Maßnahmen zu
dokumentieren.
Ihre Antje Bricusse-Gerdes